Kundeninformationen
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die deutschen Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
- Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte, etc.
- Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
- Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie
- Passkopie des Eigentümers / Gesellschafters / Geschäftsführers, und
- von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer