Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die deutschen Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:

  1. Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte, etc.
  2. Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
  3. Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie
  4. Passkopie des Eigentümers / Gesellschafters / Geschäftsführers, und
  5. von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer